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Als Wohnung für Ferienvermietung wird diejenige Wohnung bezeichnet, die sich in einem Wohngebiet befindet und in der Regel als gewöhnliche Ferienwohnung angeboten wird, die für einen gewissen Betrag gemietet werden kann.    

In der Regel werden Wohnungen als Ferienwohnungen betrachtet, wenn sie:  

  1. von Firmen, die Ferienvermietungen vermitteln, für den Tourismus angeboten werden.  
  2. von ihrem Besitzer den Kunden zur Verfügung gestellt werden, unabhängig vom vertraglich festgelegten Zeitraum und den Serviceleistungen, die von der Hotelbranche angeboten werden. 
  3. über Marketingkanäle für die Tourismusbranche angeboten werden, einschlieβlich über Internet und andere Kommunikationsmedien der neuen Technologien. 

 

Dieses Konzept ist von anderen Konzepten der Wohnungsvermietung zu unterscheiden, bei denen es sich auch um saisonbedingte Vermietungen handelt, bei denen jedoch nur der Wohnraum an sich vermietet und darüber hinaus keine weiteren Serviceleistungen angeboten werden.   

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 

Was genau kann beantragt werden? 

Information der Tourismusbranche zur Verwaltung, in Bezug auf alle Fragen, die entstehen, wenn ein Wohnungseigentum als Ferienvermietung vermietet werden soll (Beginn oder Beendigung der Aktivität und Veränderungen wie Einstufung, Fassungsvermögen, Eigentumstitel …) 

Wer kann diese Information beantragen? 

Jede Person oder Firma, unabhängig davon, ob sie Eigentümer der Immobilie, die als Ferienwohnung vermietet werden soll, ist oder nicht, die das Eigentum in angemessenem Zustand unmittelbar zur Verfügung stellt, damit es von den Kunden für touristische Zwecke, als Ferienwohnung oder zur Erholung genutzt werden kann, sofern eine solche Nutzung auf regelmäβiger Basis erfolgt. 

Bei Vives Pons lawyers and accountants möchten wir Ihnen dabei behilflich sein, die genannten Unterlagen zu erhalten und daher bieten wir Ihnen ein SERVICEPAKET FÜR DIE VERMIETUNG VON FERIENWOHNUNGEN an (wenn Sie bis zu 5 Eigentumswohnungen besitzen), in dem Folgendes beinhaltet ist: 

- digitales Zertifikat

- Eintragung des Eigentums in die offiziellen Datenbank 

- Beschwerdeformulare 

- Einholung der erforderlichen Formulare

- Offizelles Schild

Wir bieten Ihnen zusätzlich den Service eines jährlichen Wartungsdienstes an, bei dem alle Informationen oder Änderungen der offiziellen Datenbank aktualisiert werden und alle Zugänge, Änderungen oder Löschungen Ihrer Eigentumswohnungen eingetragen werden. 

Auβerdem sollten Sie wissen, dass Sie verpflichtet sind, die Steuererklärung für nicht residente Personen einzureichen, wenn Sie in Spanien ein Eigentum besitzen und nicht resident.

- Wenn Sie Ihr Eigentum vermieten, müssen Sie zwei Steuererklärungen einreichen: eine für den Zeitraum, für den Sie das Eigentum vermieten und eine andere für den Zeitraum, in es nicht vermietet war. Falls Sie Ihr Eigentum innerhalb eines Jahres zu unterschiedlichen Zeiten vermieten, müssen Sie vierteljährliche Steuererklärungen einreichen.

- Wenn Sie ein Eigentum besitzen, es aber nicht vermieten, reichen Sie nur eine jährliche Steuererklärung ein. 

- Wenn Sie ein Eigentum besitzen und es das ganze Jahr über vermieten, wird das nicht mehr als Ferienvermietung angesehen und sie müssen vierteljährliche Steuererklärungen einreichen. 

Und falls Sie in Spanien resident sind, müssen die Einkünfte aus dieser Vermietung in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. 

 

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