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Die Führerscheine, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem zum Europäischen Wirtschaftsraum zugehörigen Land ausgestellt werden, gehören zum Europäischen Wirtschaftsraum und nach der gemeinsamen Verordnung sind die Führerscheine in Spanien weiterhin gültig, zu den gleichen Bedingungen, wie in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, mit einer Ausnahme: das zum Führen des Fahrzeugs erforderliche Alter muss mit dem Alter übereinstimmen, das in Spanien für die entsprechende Fahrerlaubnis festgelegt ist.

Jedoch können Führerscheine, die von einem der genannten Staaten ausgestellt, jedoch in einem dieser Staaten oder in Spanien eingeschränkt, gesperrt oder eingezogen wurden, in Spanien nicht benutzt werden.

Wenn der Inhaber eines Führerscheins, der in einem dieser Staaten ausgestellt wurde, in Spanien seine normale Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, sind die spanischen Vorschriften in Bezug auf die Gültigkeit seines Führerscheins, die Kontrolle seiner psycho-physischen Fähigkeiten und die Zuteilung des Punktesystems anzuwenden.

Falls Sie einen Führerschein besitzen, der für unbestimmte Zeit gültig ist, sollten Sie diesen erneuern, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz vor mehr als zwei Jahren nach Spanien verlegt haben.

Für das Ersetzen des Führerscheins müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

- Erforderliche Formulare, die im Büro von Vives Pons lawyers and accountants erhältlich sind
- Das Original eines gültigen Reisepasses oder der spanischen Identifikationsnummer für Ausländer (NIE)
- Jedes andere Dokument, anhand dessen die Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden kann, der gültige, originale europäische Führerschein
- 1 Passfoto
- Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühren

Sie erhalten den neuen spanischen Führerschein nach ca. drei Monaten.

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