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Bei der N.I.E. (spanische Identifikationsnummer für Ausländer) handelt es sich um eine persönliche, einzigartige und exklusive Nummer, die alle Ausländer als Identifikationsnummer besitzen sollten.

Alle Ausländer, die aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen mit Spanien in Verbindung stehen, können persönlich die N.I.E.-Nummer bei der Hauptverwaltung der Polizei beantragen, oder – falls sie sich zum Zeitpunkt des Antrags nicht in Spanien befinden sollten – in Ihrem Herkunftsland in einer spanischen Botschaft oder einem spanischen Konsulat.

Für diesen Antrag müssen die ordnungsgemäβ ausgefüllten Unterlagen und der gültige Reisepass oder Personalausweis des Antragstellers und der Nachweis über die gezahlten Gebühren vorgelegt werden.

Falls minderjährige Personen eine N.I.E.- Nummer beantragen, sollte der Vater, die Mutter oder der Vormund sie begleiten und ihren Reisepass oder Personalausweis und eine Kopie davon vorlegen und zusätzlich die Geburtsurkunde des Minderjährigen mit vereidigter Übersetzung ins Spanische.

Die N.I.E.-Nummer ermöglicht Ihnen, folgende Formalitäten und Handlungen auszuführen:

 

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