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Eine Vollmacht ist ein, von einem Notar beglaubigtes öffentliches Dokument, das einer Person oder Firma ermöglicht, eine andere Person oder Firma als ihren Vertreter einzusetzen, damit dieser in Ihrem Namen bestimmte Rechtshandlungen durchführen kann, wobei der Vertreter seine Berechtigung als Bevollmächtigter anhand der beglaubigten Ausfertigung der Vollmacht nachzuweisen hat.

Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht grundsätzlich jederzeit widerrufen und vom Vertreter die Rückgabe der beglaubigten Kopie der Vollmacht verlangen. Ggf. empfehlen wir Ihnen, eine notarielle Urkunde über die Widerrufung der Vollmacht auszuführen und dieses dem Vertreter von einem Notar mitteilen zu lassen, wobei der Notar nicht unbedingt der gleiche sein muss, der die Vollmacht zu Beginn ausgestellt hat.

Durch die elektronische Unterschrift, die von den Notaren untereinander anerkannt ist, können beglaubigte Kopien von Vollmachten per Internet und unverzüglich an andere Notariate geschickt werden, ohne dass eine beglaubigte Kopie im Papierformat erforderlich ist, und auf diese Weise wird bei der Ausführung der notariellen Urkunde, an welcher der Bevollmächtigte teilnehmen soll, kostbare Zeit gespart.

Die in Spanien ausgestellten notariellen Vollmachten werden international anerkannt. Durch die sogenannte Haager Apostille wird die Rechtsgültigkeit einer Vollmacht in allen Ländern, die das Haager Abkommen unterschrieben haben (zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben nur sehr wenige Länder dieses Abkommen nicht unterschrieben) anerkannt. Die Apostille ist im Wesenlichen ein Vermerk über das öffentliche notarielle Dokument, durch den die Echtheit von in anderen Ländern ausgestellten, öffentlichen Dokumenten beglaubigt wird.

Unterschiedliche Arten von Vollmachten

Es gibt zwei verschiedene Arten von Vollmachten, die jeweils unterschiedlich aufgesetzt und behandelt werden. Lassen Sie sich von Vives Pons lawyers and accountants beraten, welche Art der Vollmacht für Ihre Zwecke am besten geeignet ist.

In einigen Fällen wird angestrebt, dem Vertreter umfangreiche Befugnisse zu erteilen und in die Vollmacht umfassende, sich auf unterschiedliche Bereiche beziehende Handlungen aufzunehmen, die er im Namen des Vollmachtgebers ausführen wird, und in diesen Fällen spricht man von der sogenannten Generalvollmacht. Aber in Wirklichkeit gibt es so viele Möglichkeiten der Zusammenstellung einer Vollmacht, wie es Handlungen oder Geschäfte gibt, die ein Vertreter ausführen kann. Auβerdem gibt es Vollmachten für Gerichtsprozesse (die einen Prozessvertreter bevollmächtigen, im Namen einer anderen Person vor Gericht zu erscheinen), die Vollmacht zur Eheschlieβung (wenn die Ehegatten in unterschiedlichen Orten wohnen) und im Allgemeinen existieren andere Arten von Vollmachten für alle Handlungen, für die eine Repräsentation zulässig ist.

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