Wir führen alle Formalitäten und Geschäftsgänge für ausländische Staatsbürger durch, wie Beantragungen von Arbeitsgenehmigungen und Anträge der spanische Staatsbürgerschaft.
Anträge und Möglichkeiten zur Erneuerung und Erhalt der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR NICHT E.U. FAMILIENANGEHÖRIGE VON STAATSBÜRGERN DER E.U.
Die Familienangehörigen eines aus Spanien oder einem anderen EU-Land stammenden Staatsbürgers können von der Aufenthaltsgenehmigung des Familienangehörigen aus der E.U. profitieren. Wir können Ihnen helfen, die Bescheinigung für Familienangehörige von E.U. Bürgern zu erhalten und Ihnen auch bei den Unterlagen und Terminen behilflich sein. Darüberhinaus werden wir Ihnen die entsprechenden Formalitäten erklären und die Antragsformulare ausfüllen.
GEWÄHRUNG DER NICHT LUKRATIVEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
Antrag eines ausländischen, in Spanien nicht residenten Staatsbürgers, der nach Spanien kommen möchte, ohne einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
GEWÄHRUNG DER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR DIE ZUSAMMENFÜHRUNG VON FAMILIEN
Eine residente Person aus dem Ausland kann seine Familie in Spanien zu sich holen, insofern es sich um folgende Familienangehörige handelt: Ehegatte, Kinder, usw. ... wenn er die finanziellen und gesundheitlichen Vorraussetzungen erfüllt und keine Vorstrafen gegen ihn vorliegen.
GEWÄHRUNG DER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG AUFGRUND VON BINDUNGEN UND ANDEREN, AUSSERORDENTLICHEN UMSTÄNDE
Ausländer, die sich in Spanien befinden und eine Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt möchten, sollten diese beantragen, unter der Bedingung, dass sie u.a. anhand der vorgeschriebenen Dokumente nachweisen können, dass sie sich seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechungen in Spanien aufhalten und mindestens sechs Monate in einem Arbeitsverhältnis standen.
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren und Unternehmer: Voraussetzungen für die Einreise und Aufenthaltsgenehmigung für Staatsbürger aus dem Ausland, die in Spanien Investitionen tätigen und unternehmerisch tätig werden möchten.
Investoren im Immobilienbereich: Es muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller eine Investition in Immobilien i.H.v. 500.000 Euros getätigt hat.
Bei Vives Pons lawyers and accountants sind wir Ihnen bei den Formalitäten in Bezug auf die Staatsangehörigkeit behilflich. Die Staatsangehörigkeit aufgrund der Aufenthaltsgenehmigung kann einer Person aus dem Aushalt verliehen werden, wenn diese 10 Jahre, 5 Jahre, 2 Jahre oder ggf. ein Jahr lang rechtmäβig und ohne Unterbrechungen in Spanien gewohnt hat.