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Gesundheitsfürsorge der spanischen Sozialversicherung

Die Zielsetzung der Gesundheitsfürsorge der Sozialversicherung  besteht darin, Arbeitern, Rentnern oder deren Familienangehörigen, die in Spanien resident sind, medizinische und pharmazeutische Serviceleistungen zur Verfügung zu stellen.

Wir können Ihnen und auch Ihren direkten Familienangehörigen beim Antrag Ihrer Gesundheitsfürsorge in Spanien behilflich sein. Auf diese Weise können Sie Ihre Sozialversicherungskarte beantragen und die spanische Gesundheitsfürsorge und öffentlichen Serviceleistungen der Ärzte in Anspruch nehmen.

 

Europäische Krankenversicherungskarte

Falls Sie eine in Spanien anerkannte Krankenversicherung besitzen, können wir für Sie die europäische Krankenversicherungskarte beantragen, die Sie in allen Ländern Europas benutzen können.

Die europäische Krankenversicherungskarte berechtigt deren Inhaber dazu, die aus medizinischer Sicht notwendigen ärztlichen Behandlungen zu erhalten, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in jedem Land der Europäischen Union (Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Schweden) und des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz notwendig sein könnte, wobei die Art der Dienstleistungen und die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts berücksichtigt werden.

Die europäische Krankenversicherungskarte ist ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sie erhalten bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums gültig. Sie werden die gleiche ärztliche Behandlung wie die Staatsbürger des Landes, in dem Sie sich aufhalten, die über eine Versicherung verfügen, erhalten.

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