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Die spanischen Testamente sind individueller und persönlicher Art, d.h. in anderen Worten, dass es nicht möglich ist, ein gemeinsames Testament zu erklären. Jede Person muss ihr eigenes Testament erklären. Das spanische Testament bezieht sich nur auf den Besitz in Spanien und falls Sie in anderen Ländern einen Besitz haben, sollten Sie daher dort ein Testament erklären.

Das letzte, von Ihnen unterschriebene Testament ist gültig und überschreibt alle vorangegangenen. Sehr wichtig: falls Sie andere Testamente erklärt haben, wirkt sich Ihr spanisches Testament nicht auf diese aus.

Schritte zur Ausführung eines spanischen Testaments

1.- Setzen Sie sich mit Vives Pons lawyers and accountants in Verbindung.
2.- Vives Pons lawyers and accountants werden anhand dieser Information ein „Protokoll“ oder einen Entwurf ausarbeiten, ihn an das Notariat schicken und einen Termin vereinbaren, an dem das Testament in Anwesenheit des Notars unterschrieben wird.
3.- Sie und ein Mitarbeiter von Vives Pons lawyers and accountants werden den vereinbarten Termin im Notariat wahrnehmen.
4.- Im Notariat werden wir uns in einen separaten Konferenzraum setzen, wo wir in Ruhe das Testament lesen. Falls Sie mit dessen Inhalt einverstanden sind, wird das Testament von Ihnen und vom Notar unterschrieben.
5.- Sobald Sie das Testament offiziell unterschrieben haben, erhalten Sie eine einfache Abschrift und Vives Pons lawyers and accountants wird eine weitere einfache Abschrift erhalten, die im Büro für Sie aufbewahrt wird.

In unseren Honoraren ist die MwSt. beinhaltet, sowie das Verfassen des Testaments, die Notarkosten und die Kosten des Grundbuchamts.

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